ND-Impfung

Eine der möglichen Krankheiten bei Hühnern und Truthühnern ist die „atypische Geflügelpest“ / „Newcastle Disease“ (ND) – aviäres Paramyxovirus.

In 2025 gab es (Stand: 13. Nov.) ND-Ausbrüche in 18 Geflügelhaltungen innerhalb von Deutschland – außerdem in Polen und in den Niederlanden.

„… Erreger können sich sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten … hohe Sterblichkeit …“ (Wikipedia)

Anderes Geflügel als Hühnergeflügel ist gegen Newcastle-Krankheit zu impfen, wenn es gemeinsam – in einem Stall oder Auslauf – gehalten wird.Quelle: Nr. 3 zu § 7, Ziffer 3.5, Verwaltungsvorschriften zur Geflügelpest-Verordnung

umfassender Copyright-geschützter Artikel zu Newcastle Disease im geschützten Mitgliederbereich

Pflicht-Impfung

  • Die bisherige Praxis, Rassegeflügel alle 12 Wochen gegen die Newcastle Krankheit zu impfen, ist ausreichend“ – Info des Landesverbands der Rassegeflügelzüchter Westfalen-Lippe – ausführliche Info, gut lesbar

Hier erhältst du den ND-Impfstoff

Alle zwölf Wochen stellt dir unser Verein die für deinen Bestand (maximal für 50 Tiere) erforderliche Menge des Impfstoffes zur Verfügung. – Sofern dir die Anfahrt zu uns zu weit ist, erkundige dich bei den anderen Geflügelzucht-Vereinen in unserer Gegend, s. Linkliste unten auf Wissenswertes.

Den nächsten Impf-Termin findest du auf unserer Terminseite.

Du erhältst den Impfstoff durch unsere 2. Vorsitzende, Monika Grümer, Göpringhauser Straße 7, 51588 Nümbrecht (Google Maps) – jeweils zwischen 10:00 Uhr und 11:30 Uhr.

Bitte bring zur Impfstoffausgabe ein sauberes verschließbares Glasgefäß mit, zum Beispiel ein Marmeladenglas.

Der Preis für den Impfstoff je Gefäß, also nicht je Tier – egal, ob du den Impfstoff nur für drei ‚Minihühner‘, zum Beispiel Seramas, holst oder für 30 ‚Riesenhühner‘, zum Beispiel Brahmas:

  • 3,00 EUR für Mitglieder
  • 6,00 EUR für Nicht-Mitglieder

Bitte das Geld möglichst abgezählt mitbringen!

Impfbescheinigung

Monika verteilt jeweils auch ein Zettelchem mit dem Zugangs-Code, um kurze Zeit später hier die aktuelle Impf-Bescheinigung downloaden zu können.

Die früheren Impfbescheinigungen habe ich (in meinem eMail-Ordner) archiviert.

So impfst du

Die Impfung verabreichst du als Schluckimpfung, und zwar

  • durch Zugabe zum Trinkwasser der Hühner oder
  • indem du den Hühnern Brotstücke / Brötchenteile zum Fressen gibst, das du zuvor in der Impfflüssigkeit aufgeweicht hattest.
Der in Brot aufgeweichte ND-Impfstoff ist ganz schnell verfuttert ….

Wichtig: Du musst die Impfung bis spätestens 12:00 Uhr verabreicht haben, denn anschließend verliert der Impfstoff seine Wirksamkeit.

Sonderfall: Küken

Weil die Aussagen zur Impfung von Küken etwas umfangreicher sind, lies bitte den Text zu Ziffer 3.2 der betreffenden Verwaltungsvorschrift.

Impfbescheinigung

Wenn du den Impfstoff abholst, trägst du deinen Namen, deine Kontaktdaten und die Anzahl deiner Tiere in eine ausgelegte Liste ein.

Die Liste wird kurze Zeit später durch den Tierarzt unterschrieben.

Anschließend kannst du diese Liste / Impfbescheinigung von unserer Webseite downloaden. – Das hierfür erforderliche jeweils neue Passwort erhältst du zusammen mit dem Impfstoff.

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