ND-Impfung – Newcastle Disease (atypische Geflügelpest)
Eine der möglichen Krankheiten bei Hühnern und Truthühnern ist die „atypische Geflügelpest" / „Newcastle Disease" (ND) – ein aviäres Paramyxovirus. Erreger können sich sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten – hohe Sterblichkeit.
In 2025 gab es (Stand 13. Nov.) ND-Ausbrüche in 18 Geflügelhaltungen in Deutschland sowie in Polen und den Niederlanden. Seit Frühjahr 2026 empfiehlt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises dringend einen sechswöchigen Impfabstand (gemäß Packungsbeilage des ND-Medikaments). Es besteht Impfpflicht.
Wo gibt's den Impfstoff?
Alle sechs Wochen stellt der Verein den erforderlichen Impfstoff bereit (max. 50 Tiere pro Bestand). Termine siehe Terminseite. Ausgabe durch die 2. Vorsitzende Monika Grümer, Göpringhauser Straße 7, 51588 Nümbrecht, jeweils 10:00–11:30 Uhr, solange der Vorrat reicht.
Mitbringen:
Sauberes, verschließbares Glasgefäß (z. B. Marmeladenglas)
Registrierungsnummer der Tierseuchenkasse (beginnt mit „05...")
Geld möglichst abgezählt
Preise (je Gefäß, nicht je Tier):
3,00 € für Mitglieder
6,00 € für Nicht-Mitglieder
So wird geimpft (Schluckimpfung):
Über das Trinkwasser, oder
über in Impfflüssigkeit aufgeweichte Brotstücke
⚠️ Wichtig: Verabreichung spätestens bis 12:00 Uhr, danach verliert der Impfstoff seine Wirksamkeit.
Küken: Für Küken gelten abweichende Regeln – Details siehe Ziffer 3.2 der zugehörigen Verwaltungsvorschrift.
Impfbescheinigung:
Bei Abholung wird man mit Name, Kontaktdaten und Tieranzahl in eine Liste eingetragen, die anschließend vom Tierarzt unterschrieben wird. Die Bescheinigung kann danach über die Webseite oder die Impf-App heruntergeladen werden (neues Passwort wird bei der Impfstoffausgabe mitgegeben).